Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am Juli 11, 2023 aktualisiert
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Ekavale (im Folgenden: „Ekavale“) und ihren Geschäftskunden (im Folgenden: „Geschäftskunden“) über den Verkauf von Waren über die Webseite von Ekavale (https://ekavale.de). Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Geschäftskunden werden von Ekavale nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich durch Ekavale zugestimmt wird.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Ekavale und dem Geschäftskunden sowie auch dann, wenn Ekavale in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführt.
- Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
- Durch die Nutzung der Webseite von Ekavale erklärt sich der Nutzer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden und erkennt sie als verbindlich an.
- Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Rechte und Pflichten von Ekavale
Ekavale ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten einzusetzen und Leistungen durch verbundene Unternehmen zu erbringen. Soweit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich, dürfen diesen Dritten Unterlagen, Informationen und Daten des Geschäftskunden i.R.d. datenschutzrechtlichen Vorgaben zugänglich gemacht werden. Ekavale bleibt in jedem Fall verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistungen und haftet für die Handlungen der Subunternehmer und verbundenen Unternehmen, als ob es sich um eigenes Verschulden handelt.
Ekavale ist berechtigt, Dienstleistungen auch für andere Firmen und (juristischen) Personen, einschließlich solcher, die im direkten Wettbewerb mit dem Geschäftskunden stehen, anzubieten und zu erbringen. Der Vertrag mit dem Geschäftskunden begründet daher keine Exklusivität zugunsten des Geschäftskunden.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss, Leistungsumfang
- Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
- Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Geschäftskunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Geschäftskunde ist an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.
- Ekavale wird den Zugang dem Geschäftskunden über Ekavale‘s Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Auftragsbestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
- Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmeerklärung durch Ekavale oder durch die Lieferung der Ware zustande. Die von Ekavale gesendete Rechnung gilt als Annahmeerklärung und stellt den Vertragsschluss dar.
- Bestellungen von Lieferungen ins Ausland kann Ekavale nur ab einem Mindestbestellwert berücksichtigen. Den Mindestbestellwert kann den in unserem Online-Shop bereit gestellten Preisinformationen entnommen werden.
- Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag in Form einer Bestellung zwischen den Parteien. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien und sind zusätzlich zu vergüten.
- Ekavale erbringt keine Beratungsleistungen in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht.
- Dem Geschäftskunden ist bekannt, dass die Produkte von Ekavale fortwährend weiterentwickelt und modifiziert werden, sodass Ekavale keinen Einfluss oder Gewährleistung auf das Fortbestehen bestimmter Produkte übernehmen kann.
§ 4 Mitwirkungspflichten, Annahmeverzug
- Der Geschäftskunde verpflichtet sich, alle Mitwirkungspflichten ohne besondere Aufforderung durch Ekavale zu erfüllen und alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen. Der Geschäftskunde erfüllt seine Mitwirkungspflichten im eigenen Interesse und kann dafür keine Vergütung verlangen.
- Bei schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten oder sonstigen Vertragsverletzungen seitens des Geschäftskunden, ist Ekavale zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Insbesondere ist Ekavale berechtigt, Fristen und Leistungsziele, welche aufgrund der schuldhaften Vertragsverletzung nicht zu erfüllen sind, anzupassen. Ferner geht die Gefahr des zufälligen Untergangs in diesem Fall mit dem Zeitpunkt der Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Geschäftskunden über.
§ 5 Lieferungen
- Ekavale behält sich vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten die gekaufte Ware zu liefern (Vorkassevorbehalt).
- Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Geschäftskunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Sollte die Lieferung der von den Geschäftskunden bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht Ekavale von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Ekavale wird Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
- Ekavale verpflichtet sich, den Geschäftskunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen zu informieren, sobald diese absehbar sind. Sie wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen der Verzögerungen zu minimieren.
- Ekavale haftet nicht für Verzögerungen der vertraglichen Leistungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände verursacht werden, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können (z.B. Krieg, Aufruhr, Streiks, Feuer, Überschwemmungen, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferern, Ausfall von Störung in Kommunikationsnetzen anderer Betreiber). Jede Partei kann von dem Vertrag zurücktreten oder ein Dauerschuldverhältnis kündigen, wenn das betreffende Ereignis länger als zwei Monate andauert.
§ 6 Preise und Versandkosten
- Sämtliche Preisangaben im Ekavale‘s Online-Shop sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten.
- Die Versandkosten sind in den Preisangaben im Online-Shop angegeben. Der Preis einschließlich Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten wird außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevor der Geschäftskunde die Bestellung absendet.
§ 7 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zahlungsverzug
- Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Der Kaufpreis und die Versandkosten können auf das im Online-Shop angegebene Konto von Ekavale überwiesen werden. Geschäftskunden können außerdem eine Einzugsermächtigung erteilen oder per EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt auch für weitere Bestellungen, bis sie widerrufen wird.
- Externe Kosten, die im Rahmen der Leistungserbringung anfallen, werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Geschäftskunden weiterberechnet.
- Endet der Vertrag vorzeitig, hat Ekavale einen Anspruch auf die Vergütung, die den bis zur Beendigung des Vertrages erbrachten Lieferungen entspricht.
- Der Geschäftskunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Der Geschäftskunde gerät im Zahlungsverzug, wenn er binnen 10 Werktage nach Erhalt der Rechnung die vereinbarte Zahlung nicht leistet.
- Bei Zahlungsverzug, der trotz einmaliger schriftlicher Mahnung nicht behoben wird, verpflichtet sich der Geschäftskunde, die gemäß § 288 BGB anfälligen Verzugszinsen zzgl. Einer 40,00 € zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug, der trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht behoben wird, verpflichtet sich der Geschäftskunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des ausstehenden Betrags pro angefangene Monat des Verzugs. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Der Vertragspartner behält sich das Recht vor, nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen des Zahlungsverzugs sämtliche noch ausstehende Leistungen auszusetzen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Ekavale behält sich das Eigentum und die Rechte an der vertragsgegenständlichen Ware bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Kaufpreises vor. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, ist Ekavale berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
- Der Geschäftskunde ist nicht berechtigt, die Ware weiterzuveräußern oder zu verpfänden, solange sie sich noch unter dem Eigentumsvorbehalt befindet.
- Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte von Ekavale durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, ist der Geschäftskunde verpflichtet, den Dritten auf die Rechte von Ekavale hinzuweisen und Ekavale unverzüglich zu informieren. Nachteile, Kosten und Schäden, die durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen, gehen zu Lasten des Geschäftskunden.
§ 9 Ausschluss des Anhängerprinzips
- Das Anhängerprinzip erlaubt es Dritten, bestehende Produktlistings, Beschreibungen oder Verkäufereinstellungen zu nutzen, um eigene Waren anzubieten oder weiterzuverkaufen.
- Das Anhängerprinzip, wie es von Plattformen wie Amazon praktiziert wird, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Geschäftskunde ist nicht berechtigt, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Ekavale bestehende Produktlistings, Beschreibungen oder andere Verkäufereinstellungen für den Weiterverkauf oder die Bewerbung ihrer eigenen Produkte (von Ekavale übernommen Ware) zu verwenden. Jede Nutzung dieser Informationen bedarf einer schriftlichen Genehmigung von Ekavale.
- Dieser Ausschluss dient dem Erhalt der Markenintegrität, der Sicherstellung einer gleichbleibenden Produktqualität und der Wahrung eines einheitlichen Kundenservice.
- Bei Verstößen gegen diese Bestimmung behält sich Ekavale das Recht vor, geeignete rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen.
§ 10 Elektronische Kommunikation
- Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erklärt sich der Geschäftskunde damit einverstanden, für die gesamte Kommunikation die von Ekavale bereitgestellte Internetseite sowie die dort angegebene E-Mail-Adresse zu nutzen. Alle Anfragen, Antworten und sonstigen Mitteilungen sind ausschließlich über diesen elektronischen Kommunikationsweg abzuwickeln.
- Der Geschäftskunde stimmt hiermit zu, dass alle von Ekavale elektronisch übermittelten Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Nachrichten die gleichen gesetzlichen Anforderungen erfüllen wie schriftliche Mitteilungen in Papierform. Diese Vereinbarung umfasst, jedoch nicht ausschließlich, E-Mails, elektronische Dokumente und auf der Plattform bereitgestellte Informationen.
- Ekavale behält sich das Recht vor, nach vorheriger Ankündigung Änderungen der Internetseite oder der Kommunikationswege vorzunehmen. Der Geschäftskunde wird in diesem Fall rechtzeitig über die neuen Kommunikationswege informiert.
§ 11 Externe Links und Haftung für Drittanbieter-Inhalte
- Ekavale’s Webseite kann Hyperlinks zu Webseiten Dritter enthalten. Ekavale übernimmt keine Verantwortung für die Überwachung oder Überprüfung der Inhalte auf diesen verlinkten Webseiten. Produkte oder Dienstleistungen, die von diesen Drittanbietern angeboten werden, unterliegen deren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die auf diesen Webseiten geäußerten Meinungen oder dargestellten Inhalte werden von Ekavale nicht unterstützt oder geteilt.
- Ekavale ist nicht verantwortlich für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt solcher Drittanbieter-Webseiten. Der Geschäftskunde nutzt diese Webseiten und die damit verbundenen Dienste Dritter auf eigenes Risiko. Ekavale übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus der Weitergabe personenbezogener Daten an Drittanbieter ergeben können.
§ 12 Mängelhaftung
- Bei Mängeln stehen dem Geschäftskunden die gesetzlichen Mängelansprüche zu, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.
- Der Geschäftskunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach deren Entdeckung, Ekavale anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten.
- Ekavale ist verpflichtet, die angezeigten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dabei hat Ekavale das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Mängelanzeige bei Ekavale.
- Stellt sich eine vom Geschäftskunden angezeigte Mängelrüge nach Überprüfung als unberechtigt heraus, trägt der Geschäftskunden die Ekavale entstandenen Kosten für die Überprüfung der Mängelanzeige und die Erstellung eines Prüfberichts. Dies umfasst insbesondere die angemessenen Kosten für Arbeitszeit und Materialeinsatz.
- Nach Behebung der Mängel erfolgt eine Prüfung durch den Geschäftskunden. Sofern der Geschäftskunde nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Abschluss der Prüfung weitere Mängel schriftlich anzeigt, gilt die Leistung als abgenommen.
- Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder gelieferten Sachen, die der Geschäftskunden selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Geschäftskunden entfallen, es sei denn, der Geschäftskunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. Ekavale steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung oder die Verwendung ungeeigneter Mittel durch den Geschäftskunden zurückzuführen sind.
- Ekavale kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Geschäftskunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an den Auftragnehmer bezahlt hat.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
- Ekavale übernimmt keine Garantien für die Beschaffenheit oder Qualität der erbrachten Leistungen, es sei denn, dies ist zwischen den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
§ 13 Haftung
- Die von Ekavale gelieferte Ware bzw. überlassene Internetseite ist frei von Rechten Dritter, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Hiervon ausgenommen sind handelsübliche Eigentumsvorbehalte.
- Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens von Ekavale oder von Seiten der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Ekavale haftet Ekavale nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung von Ekavale auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung von Ekavale für mittelbare Schäden oder Folgeschäden des Geschäftskunden, wie entgangener Umsatz oder Gewinn, ist ausgeschlossen. Mittelbare Schäden umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Produktionsausfälle, Nutzungsausfälle, Datenverluste oder Schäden durch Betriebsunterbrechungen.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung wegen arglistigem Verhalten sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von § 17 Ziff. 1 und Ziff. 2 unberührt.
- Ekavale ist bei unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z.B. Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, Ausfälle der Energieversorgung oder technischen Infrastruktur, eine nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch einen Zulieferer) von der Haftung freigestellt.
- Die Haftung bei Datenverlust beschränkt sich ausschließlich auf die Kosten, die für die Wiederherstellung der verlorenen Daten erforderlich sind, vorausgesetzt, dass der Geschäftskunde seiner Verpflichtung zur regelmäßigen und angemessenen Datensicherung nachgekommen ist. Diese Haftung ist auf den typischen und vorhersehbaren Aufwand begrenzt und gilt nur, soweit der Datenverlust nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Ekavale oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit in Bezug auf den Datenverlust, haftet Ekavale nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ebenfalls ausschließlich für die Wiederherstellung der Daten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Geschäftskunden regelmäßig vertraut oder vertrauen darf oder deren Verletzung die Einreichung des Vertragszwecks gefährdet. Der Geschäftskunden trägt die alleinige Verantwortung für die Erstellung und Aufbewahrung von Sicherungskopien.
§ 14 Vertraulichkeit, Datenschutz, Auftragsverarbeitung
- Ekavale verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen des Geschäftskunden streng vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, soweit keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen. Der Geschäftskunde verpflichtet sich seinerseits, alle sensitiven Informationen von Ekavale ebenfalls vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Ekavale verarbeitet personenbezogene Daten des Geschäftskunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der Geschäftskunden ist verpflichtet, Ekavale alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen.
- Der Geschäftskunde stimmt hiermit zu, dass Ekavale zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten berechtigt ist, Dritte als Auftragsverarbeiter einzusetzen.
- Der Geschäftskunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen, sowie deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung zu fordern, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ekavale verpflichtet sich, den Geschäftskunden bei der Wahrnehmung dieser Rechte zu unterstützen.
§ 15 Übertragung von Rechten und Pflichten
Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung von Ekavale ist es dem Geschäftskunden nicht gestattet, seine Rechte und/oder Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, zu übertragen oder weiterzugeben. Jede Abtretung oder Übertragung, die gegen diese Bestimmung verstößt, ist unwirksam.
§ 16 Referenznennung
Der Geschäftskunde erklärt sich damit einverstanden, als Referenzkunde genannt zu werden. Ekavale ist berechtigt, das Logo des Geschäftskunden für Marketingzwecke zu verwenden und über das Projekt zu berichten. Der Geschäftskunde kann dieser Nutzungserlaubnis und der Nennung als Referenzkunde jederzeit widersprechen.
§ 17 Schutz der Urheberechte
- Alle Inhalte auf die Webseite von Ekavale, einschließlich Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Software, sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Ekavale oder deren Lizenzgebern.
- Der Geschäftskunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur persönlichen Nutzung der Webseite und ihrer Inhalte gemäß diesen Bedingungen. Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Inhalte, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ekavale ausdrücklich untersagt.
- Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen verpflichtet sich der Geschäftskunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Kaufpreises der betroffenen Bestellung. Ungeachtet der Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe bleibt das Recht von Ekavale unberührt, darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 18 Nutzungsrechte
Es werden keine Nutzungsrechte an den Inhalten, Produkten oder Dienstleistungen von Ekavale eingeräumt, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch eine separate Nutzungsvereinbarung geregelt. Jede unautorisierte Nutzung ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
§ 19 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von Ekavale, vorausgesetzt, dass der Geschäftskunde ein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs ist oder der Geschäftskunde bei Klageerhebung keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss es UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch die Übermittlung von Erklärungen in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, gewahrt. Diese Vorschrift gilt auch für den Verzicht auf diese Formvorschrift.
- Alle übrigen Vereinbarungen, Mitteilungen und Erklärungen im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen – sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart – mindestens der Textform (E-Mail ausreichend). Dies gilt auch für eine Vereinbarung über einen Verzicht auf diese Formvorschrift.
- Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.